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   BSG, 30.11.2010 - B 5 R 302/10 B   

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BSG, 30.11.2010 - B 5 R 302/10 B (https://dejure.org/2010,46985)
BSG, Entscheidung vom 30.11.2010 - B 5 R 302/10 B (https://dejure.org/2010,46985)
BSG, Entscheidung vom 30. November 2010 - B 5 R 302/10 B (https://dejure.org/2010,46985)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (30)

  • BSG, 19.07.2011 - B 5 RS 3/10 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus BSG, 30.11.2010 - B 5 R 302/10 B
    Dieser erste Verfahrensabschnitt ist der mündlichen Verhandlung (2. Abschnitt) vorgelagert und den Berufsrichtern vorbehalten (s bereits Großer Senat des BSG in BSGE 1, 1 ff, 4 und Senatsbeschluss vom 18.3.2010 - B 5 RS 3/10 B).
  • BSG, 22.04.1955 - GS 1/55

    Unterzeichnung eines Urteils allein durch die Berufsrichter - Notwendigkeit der

    Auszug aus BSG, 30.11.2010 - B 5 R 302/10 B
    Dieser erste Verfahrensabschnitt ist der mündlichen Verhandlung (2. Abschnitt) vorgelagert und den Berufsrichtern vorbehalten (s bereits Großer Senat des BSG in BSGE 1, 1 ff, 4 und Senatsbeschluss vom 18.3.2010 - B 5 RS 3/10 B).
  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus BSG, 30.11.2010 - B 5 R 302/10 B
    Richterliche Hinweise sind aber ausnahmsweise erforderlich, wenn das Gericht auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellen möchte, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (BVerfGE 98, 218, 263; BSG, Beschlüsse vom 17.12.2009 - B 3 P 9/09 B - Juris RdNr 4 und vom 11.10.2006 - B 9a VJ 4/06 B - Juris RdNr 6; Kummer, aaO, RdNr 701).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BSG, 30.11.2010 - B 5 R 302/10 B
    14 Soweit der Kläger richterliche Hinweise vermisst, ohne dies freilich näher zu spezifizieren, und sinngemäß eine Überraschungsentscheidung rügt, gilt Folgendes: Das Gericht ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die Beteiligten vor der Entscheidung auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinzuweisen und mit ihnen vorab die Gesichtspunkte zu erörtern, die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitend sein werden (BVerfGE 74, 1, 5; BVerfGK 5, 10, 13; BSG SozR 3-1500 § 112 Nr. 2 S 3; BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 S 3; zu Ausnahmekonstellationen vgl BVerfGE 86, 133, 145).
  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 21/05 R

    Krankenversicherung - Arbeitsunfähigkeit - Beurteilung des

    Auszug aus BSG, 30.11.2010 - B 5 R 302/10 B
    10 2. Soweit der Kläger rügt, das LSG weiche von dem Urteil des BSG vom 4.4.2006 (B 1 KR 21/05 R - BSGE 96, 182 = SozR 4-2500 § 44 Nr. 9) ab, fehlt bereits die Formulierung eines abstrakten Rechtssatzes, mit dem das LSG dieser höchstrichterlichen Entscheidung widersprochen haben könnte.
  • BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 64/02 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Berufsunfähigkeit -

    Auszug aus BSG, 30.11.2010 - B 5 R 302/10 B
    7 1. Der Kläger macht geltend, das LSG werfe den "Rechtssatz" auf, "dass es seinerseits zu postulieren befugt sei, ob und inwieweit ´mehrere qualitative Leistungsminderungen" zur Verschlossenheit des Arbeitsmarktes führe." 8 Demgegenüber knüpfe die Rechtsprechung des BSG, insbesondere im Senatsurteil vom 10.12.2003 (B 5 RJ 64/02 R - SozR 4-2600 § 44 Nr. 1 RdNr 11), an die Leistungseinschränkung selbst an und bestätige, dass nach der Rechtsprechung anerkannt seien,.
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 30.11.2010 - B 5 R 302/10 B
    Bezogen auf die Darlegungspflicht bedeutet das vorstehend Gesagte, dass die Beschwerdebegründung erkennen lassen muss, welcher abstrakte Rechtssatz in der höchstrichterlichen Entscheidung enthalten ist und welcher im Urteil des LSG enthaltene Rechtssatz dazu im Widerspruch steht; ferner muss aufgezeigt werden, dass auch das Revisionsgericht die oberstgerichtliche Rechtsprechung in einem künftigen Revisionsverfahren seiner Entscheidung zu Grunde zu legen haben wird (zum Ganzen vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 72 mwN).
  • BSG, 23.05.1996 - 13 RJ 75/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BSG, 30.11.2010 - B 5 R 302/10 B
    Ein solcher Verstoß liegt ua vor, wenn das Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen, nicht nachgekommen ist (vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 19 S 33 mwN) oder sein Urteil auf Tatsachen und Beweisergebnisse stützt, zu denen sich die Beteiligten nicht haben äußern können (§ 128 Abs. 2 SGG; vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12 S 19).
  • BVerfG, 12.01.2005 - 1 BvR 328/04

    Rechtmäßigkeit einer Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren gegen den

    Auszug aus BSG, 30.11.2010 - B 5 R 302/10 B
    14 Soweit der Kläger richterliche Hinweise vermisst, ohne dies freilich näher zu spezifizieren, und sinngemäß eine Überraschungsentscheidung rügt, gilt Folgendes: Das Gericht ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die Beteiligten vor der Entscheidung auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinzuweisen und mit ihnen vorab die Gesichtspunkte zu erörtern, die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitend sein werden (BVerfGE 74, 1, 5; BVerfGK 5, 10, 13; BSG SozR 3-1500 § 112 Nr. 2 S 3; BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 S 3; zu Ausnahmekonstellationen vgl BVerfGE 86, 133, 145).
  • BSG, 13.10.1993 - 2 BU 79/93

    Sachverständigengutachten - Zurückweisung der Berufung

    Auszug aus BSG, 30.11.2010 - B 5 R 302/10 B
    14 Soweit der Kläger richterliche Hinweise vermisst, ohne dies freilich näher zu spezifizieren, und sinngemäß eine Überraschungsentscheidung rügt, gilt Folgendes: Das Gericht ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die Beteiligten vor der Entscheidung auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinzuweisen und mit ihnen vorab die Gesichtspunkte zu erörtern, die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitend sein werden (BVerfGE 74, 1, 5; BVerfGK 5, 10, 13; BSG SozR 3-1500 § 112 Nr. 2 S 3; BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 S 3; zu Ausnahmekonstellationen vgl BVerfGE 86, 133, 145).
  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 33/90

    Berufsgenossenschaftliche Zuständigkeit bei der Fusion zweier Unternehmen

  • BSG, 17.02.1998 - B 13 RJ 83/97 R

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichtentscheidung über aufrechterhaltenes

  • BSG, 21.06.2000 - B 5 RJ 24/00 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs, Überraschungsentscheidung

  • BVerfG, 05.11.1986 - 1 BvR 706/85

    Revisionsverwerfung nach dem BFHEntlG und Anspruch auf rechtliches Gehör

  • BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 131/98 B

    Divergenz im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 21.09.2006 - B 12 KR 24/06 B

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei der Nichtzulassungsbeschwerde

  • BSG, 20.01.1998 - B 13 RJ 207/97 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZN 1258/07

    Rechtliches Gehör - unterlassene Nachfrage

  • BSG, 20.08.2008 - B 13 R 217/08 B
  • BSG, 05.03.2007 - B 4 RS 58/06 B

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, Hinweispflicht des Gerichts

  • BSG, 26.06.2006 - B 13 R 153/06 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BFH, 20.04.2006 - VIII B 33/05

    Sitzungsniederschrift, Verstoß gegen den Inhalt der Akten

  • BSG, 18.02.1980 - 10 BV 109/79

    Rechtliches Gehör - Verhindertes Vorbringen - Bezeichnung -

  • BSG, 17.12.2009 - B 3 P 9/09 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • BSG, 28.09.2010 - B 5 R 88/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Divergenz -

  • BSG, 11.10.2006 - B 9a VJ 4/06 B

    Anspruch auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 19.03.1986 - 7 BAr 75/85

    Beschwerde - Divergenz - Zulassungsgrund

  • BFH, 13.01.2000 - VIII B 41/99

    NZB; Rüge mangelnder Sachaufklärung

  • BSG, 25.08.1999 - B 2 U 157/99 B

    Bezeichnung der Divergenz bei der Auslegung von Vorschriften alten Rechts

  • BSG, 14.09.2010 - B 5 R 78/10 B
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